Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen der Zirkel Technologies GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen der Zirkel Technologies GmbH ("ZirkelTech"). Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§1 Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtig und zukünftig von uns abgegebenen Angebote an und von uns geschlossenen Verträge mit Unternehmen (§14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: "Kunden"). Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
§2 Vertragsschluss
2.1 Soweit nicht anders bezeichnet, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich; ein Vertrag kommt erst mit der Erteilung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder dadurch zustande, dass wir mit Wissen des Kunden mit der Ausführung des Auftrags beginnen. Für den Vertragsinhalt ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2.2 Wir sind berechtigt, uns zur Durchführung der uns obliegenden Leistungsverpflichtungen Dritter zu bedienen.
§3 Leistungsänderung
3.1 Wünscht der Kunde eine Leistungsänderung oder eine Anpassung, die vom ursprünglichen Angebot abweicht, hat er diesen Wunsch schriftlich zu äußern. Wir werden uns dem Kunden mitteilen, ob und gegebenenfalls zu welchen Konditionen wir diese Änderung akzeptieren und umsetzen.
3.2 Gegenüber den Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und sonstigen Angaben aus unseren Prospekten, Preislisten, Katalogen, unserer Webseite und unserem Angebot behalten wir uns Änderungen vor, soweit der Liefer- und/oder Leistungsgegenstand dadurch nicht wesentlich geändert oder seine Qualität verbessert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
§4 Besondere Mitwirkungspflicht des Kunden
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, uns alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und uns von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Auf Verlangen werden Auskünfte des Kunden schriftlich erteilt bzw. bereits erteilte mündliche Auskünfte schriftlich wiederholt.
4.2 Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm an uns übergebenen Softwareprodukte und Datenträger auf darin enthaltene Viren oder ähnliche schädliche Programme anhand eines zum Zeitpunkt der Übergabe aktuellen Virenschutzes überprüft sind.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste.
5.2 Fremdleistungen und Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, werden gesondert vergütet.
5.3 Die Vergütung ist, sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ohne jeden Abzug nach Lieferung bzw. Leistungserbringung fällig. Der Kunde kommt 10 Kalendertage nach Lieferung bzw. Leistungserbringung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
5.4 Im Fall von monatlichen Lizenzgebühren ist die Vergütung rein netto und ohne Abzug zzgl. etwaiger Umsatzsteuer im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines Monats zur Zahlung fällig.
5.5 Bei wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und können unsere Gesamtforderung sofort fällig stellen.
5.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.7 Erfolgt die Leistungserbringung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, später als 6 Monate nach Vertragsschluss, können wir den Preis bis zu dem am Tag der Leistungserbringung geltenden Listenpreis anpassen.
§6 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
6.1 Liefer- und Leistungstermine richten sich nach den im Einzelfall getroffenen Absprachen. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist oder wenn die Softwarelösung dem Kunden zugänglich gemacht wurde.
6.2 Können wir den vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin aus Hinderungsgründen, die wir nicht zu vertreten haben (Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Pandemie, Epidemie, Energieversorgungsschwierigkeiten, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, Probleme mit Produkten Dritter etc.), nicht einhalten, werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde ist in diesen Fällen nicht zum Rücktritt berechtigt.
6.3 Lässt sich nicht absehen, dass wir unsere Leistungen innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von 4 Monaten erbringen können, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt.
§7 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme
7.1 Im Fall einer Lieferung (z.B. von Hardware) erfolgt diese EXW Frankfurt am Main (Incoterms 2020). Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr bereits mit Mitteilung der Versandbereitschaft über.
7.2 Teillieferungen sind zulässig, wenn die Teillieferung für den Kunden verwendbar ist und dem Kunden hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche Kosten entstehen.
7.3 Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn wir die Abnahmebereitschaft mitgeteilt haben: (a) und der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen die Abnahme erklärt oder unter Angabe von Mängeln verweigert; (b) oder der Kunde die Anwendung vier Wochen lang für Dritte zugänglich gemacht hat; (c) oder der Kunde die erbrachten Leistungen vier Wochen lang produktiv nutzt.
§8 Mängelansprüche
8.1 Erweisen sich unsere Lieferungen oder Leistungen als mangelhaft, sind wir zunächst verpflichtet, die Mängel nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu beheben.
8.2 Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen wir, außer wenn der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
8.3 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung von der Bezahlung des fälligen Kaufpreises abhängig zu machen.
8.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt - außer bei Arglist - 12 Monate ab Ablieferung oder Abnahme.
8.5-8.6 Bei fehlerhaften Fremderzeugnissen sind wir zur Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche berechtigt. Mängelansprüche entfallen bei eigenmächtigen Änderungen durch den Kunden.
§9 Haftung
9.1 Für eine schuldhafte Verletzung unserer wesentlichen Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden.
9.2 Im Übrigen haften wir bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Garantieübernahme sowie für Personenschäden nach gesetzlichen Vorschriften.
9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.5 Bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust haften wir nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung angefallen wäre.
9.7 Ansonsten sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen uns ausgeschlossen.
§10 Nutzungsrechte
10.1 Wir räumen dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht gem. §31 Abs. 2 UrhG ein.
10.2 Leistungen können Open Source Software oder Software von Drittanbietern enthalten. Insoweit richten sich die Nutzungsrechte nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen.
10.3 Das Nutzungsrecht erlischt bei Zahlungsverzug und lebt bei Nachzahlung wieder auf.
10.4-10.5 Einräumung an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung. Auskunftspflicht auf Verlangen.
§11 Eigentumsvorbehalt
11.1 Das Eigentum an gelieferten körperlichen Gegenständen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
11.2 Der Kunde ist zur getrennten Lagerung, Kennzeichnung und Versicherung der Vorbehaltsware verpflichtet.
11.3 Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum ist unverzügliche Benachrichtigung erforderlich.
11.4 Übersicherung: Freigabe auf Wunsch des Kunden, wenn der Wert der Sicherungsrechte die gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt.
§12 Rechte Dritter
12.1-12.2 Bei Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen: wahlweise Änderung der Leistung oder Erwerb der Nutzungsbefugnis. Wenn nicht möglich: Rücktrittsrecht.
12.3 Verpflichtungen bestehen nur bei unverzüglicher schriftlicher Unterrichtung und wenn die Verletzung nicht auf kundenseitig bereitgestellten Materialien beruht.
12.4 Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden bereitgestellten Materialien beruhen.
§13 Urheberrechtsvermerke
13.1 Der Kunde wird alle Schutzvermerke sowie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf die Urheber.
§14 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
14.1 Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software ist der Kunde verpflichtet, durch eine Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
14.2 Bei Softwaremiete ist der Kunde verpflichtet, die Software sowie die Zugangsdaten durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern.
§15 Zeichnungen, Konstruktionen und andere Unterlagen
15.1 Von uns gestellte Zeichnungen, Konstruktionen, Berechnungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und sind nach Durchführung des Auftrages zurückzugeben.
15.2 Bei Lieferungen nach Zeichnungen oder Angaben des Kunden stellt dieser uns von Schutzrechtsansprüchen Dritter frei.
§16 Auskünfte und technische Beratung
16.1 Unsere Auskünfte und Empfehlungen erfolgen unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn, wir haben uns ausdrücklich und schriftlich zur Erteilung verpflichtet. Unsere Auskünfte stellen auch keine Beschaffenheitszusage dar.
§17 Geheimhaltung, Datenschutz
17.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche in Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln, weder für eigene oder fremde Zwecke außerhalb dieses Vertrages zu verwerten noch Dritten zugänglich zu machen.
17.2 Die Verpflichtung entfällt bei bereits bekannten Informationen, offenkundigen Informationen, von berechtigten Dritten erhaltenen Informationen oder bei gesetzlicher Offenlegungspflicht. §5 GeschGehG bleibt unberührt.
17.3 Wir werden die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften verarbeiten.
§18 Schlussbestimmungen
18.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen, auch über die Aufhebung der Schriftform, sind unwirksam.
18.2 Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Die Geltung des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
18.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist unser Sitz.
18.4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main. Wir haben daneben die Wahl, alle sich aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ergebenden Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern am Schiedsort Frankfurt endgültig entscheiden zu lassen.
18.5 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, werden die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Zirkel Technologies GmbH | Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main | Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 120145 | Geschäftsführer: Kapil Gupta | USt-IdNr.: DE 815 765 464 | Stand: Januar 2026
Allgemeine Nutzungsbedingungen für Cloud-Anwendungen Nutzungsbedingungen der Zirkel Technologies GmbH ("ZirkelTech"). Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§1 Geltung
1.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Cloud Services (im Folgenden: "Cloud Nutzungsbedingungen") für alle vertraglichen Beziehungen, in denen die Zirkel Technologies GmbH (im Folgenden: "ZirkelTech") Cloud Services für ein anderes Unternehmen, eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft oder ein Sondervermögen (im Folgenden: "Kunde") zur Verfügung stellt.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ZirkelTech diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§2 Cloud Services
2.1 "Cloud Services" sind Plattform as a Service Lösungen, die von ZirkelTech im Rahmen der Bereitstellung von Hardware, Software und der Erbringung von Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde über das Internet nutzt. Die Cloud Nutzungsbedingungen sind Grundlage für die Nutzung der Cloud Services durch den Kunden.
2.2 ZirkelTech arbeitet bei der Bereitstellung der Cloud Services mit zertifizierten IT-Dienstleistern zusammen. ZirkelTech stellt dabei sicher, dass diese IT-Dienstleister ihre Dienstleistungen nach dem neuesten Stand der Technik erbringen und an gleichwertige Regeln der Vertraulichkeit und des Datenschutzes gebunden sind, wie ZirkelTech gegenüber dem Kunden.
§3 Nutzungsrechte
3.1 Während der Laufzeit der Cloud Services (im Folgenden: "Vertragslaufzeit") räumt ZirkelTech dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Cloud Services (einschließlich ihrer Implementierung und Konfiguration) und der Dokumentation gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen ein.
3.2 Der Kunde kann autorisierten Nutzern gestatten, die Cloud Services im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. "Autorisierte Nutzer" sind definiert als Personen beim Kunden, seinen verbundenen Unternehmen oder externen Dienstleistern des Kunden, denen der Kunde die Zugangsberechtigung zur Nutzung des Cloud-Service erteilt.
3.3 Für nutzerbezogene Lizenzen gilt: Die Zugangsdaten für die Cloud Services dürfen nicht von mehr als einer Person gleichzeitig gemeinsam genutzt oder verwendet werden, können jedoch von einer Person auf eine andere übertragen werden, wenn der ursprüngliche Nutzer die Cloud Services nicht mehr nutzen darf. Für betriebsmittelbezogene Lizenzen gilt: Die Zugangsdaten für die Cloud Services dürfen jeweils nur pro Betriebsmittel genutzt werden, können jedoch von einem Betriebsmittel auf ein anderes übertragen werden, wenn die Cloud Services auf dem ursprünglichen Betriebsmittel nicht mehr genutzt werden.
3.4 Der Kunde ist für die Handlungen und Unterlassungen seiner Autorisierten Nutzer wie für seine eigenen Handlungen und Unterlassungen verantwortlich und verpflichtet sie zur Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen für die Nutzung der Cloud Services. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu vergeben, die Cloud Services zu lizenzieren, zu verkaufen, zu leasen, zu vermieten oder anderweitig Cloud Services Dritten zur Verfügung zu stellen.
3.5 Dem Kunden ist bei der Nutzung der Cloud Services Folgendes untersagt: (a) die Cloud Services (soweit dies nicht nach zwingendem Recht erlaubt ist) ganz oder teilweise zu kopieren, übersetzen, disassemblieren, dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu modifizieren; (b) eine Nutzung des Cloud Service in einer Weise, die gegen anwendbares Recht verstößt; sowie (c) den Betrieb oder die Sicherheit der Cloud Services zu gefährden oder zu umgehen.
3.6 ZirkelTech kann den Zugang des Kunden zu den Cloud Services vorübergehend zur Schadensabwehr begrenzen oder aussetzen. ZirkelTech benachrichtigt den Kunden unverzüglich und schränkt die Begrenzung so ein, wie es nach den Umständen des Einzelfalls vertretbar ist.
3.7 Sofern autorisierte Nutzer auf bestimmte Cloud Services über durch ZirkelTech bereitgestellte mobile Anwendungen zugreifen, die über Webseiten Dritter zur Verfügung gestellt werden, unterliegt die Nutzung der mobilen Anwendungen den beim Download vereinbarten Bedingungen, nicht den zwischen dem Kunden und ZirkelTech vertraglich vereinbarten Regelungen.
§4 Verantwortlichkeiten und Pflichten von ZirkelTech
4.1 ZirkelTech wird die Systemverfügbarkeit der Cloud Services nach aktuellem Stand der Technik aufrechterhalten. Planmäßige Unterbrechungen durch Einspielen von Updates und Upgrades sowie Wartungen wird ZirkelTech dem Kunden rechtzeitig im Voraus mitteilen.
4.2 ZirkelTech ergreift und unterhält in Übereinstimmung mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der von ZirkelTech im Rahmen der Cloud Services verarbeiteten personenbezogenen Daten.
4.3 ZirkelTech darf Analysen erstellen, in denen technische Kundendaten und Informationen verwendet werden, die anonymisiert und aggregiert sind. Analysen dürfen für folgende Zwecke genutzt werden: (a) Produktverbesserung und Entwicklung neuer Produkte; (b) Ressourcen- und Supportverbesserung; (c) interne Bedarfsplanung; (d) Training von Machine Learning Algorithmen; (e) Verbesserungen der Produktperformance; (f) Überprüfung der Sicherheit und Datenintegrität; (g) Identifizierung von Branchentrends; (h) Erstellung von Indices und anonymes Benchmarking.
§5 Kundendaten; Verantwortlichkeiten und Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist für den Inhalt der Kundendaten verantwortlich. Kundendaten sind: (1) Rohdaten, über IoT-Geräte generierte Basis-Daten, insbesondere zur Produktivität der Maschine des Kunden; (2) Produktivdaten, die über Algorithmen durch die von ZirkelTech generierte Software erzeugt werden; und (3) kundeneigene Daten, die vom Kunden in das System eingegeben oder dort hinterlegt werden.
5.2 Der Kunde gewährt ZirkelTech und Subunternehmern das nicht-ausschließliche Recht, Kundendaten ausschließlich und soweit erforderlich (i) zum Zweck der Erbringung der Cloud Services und des dazugehörigen Supports sowie (ii) zur Überprüfung der Einhaltung der Regelungen nach Ziff. 3 zu verwenden.
5.3-5.5 Der Kunde hält anwendbares Datenschutzrecht ein, unterhält angemessene Sicherheitsstandards und wirkt im erforderlichen Umfang auf eigene Kosten mit. Verletzungen der Mitwirkungspflicht führen zu entsprechenden Verzögerungen.
5.6 Während der Laufzeit hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, auf die Kundendaten zuzugreifen. Bei Vertragsbeendigung kann der Kunde bis zu max. 3 Monate nach Vertragsende den Export der Kundendaten in einem Standardformat (PDF oder CSV) verlangen.
§6 Verfügbarkeit von Alarmfunktionen
6.1 Über die Cloud Services werden Alarmfunktionen zur Verfügung gestellt, mit denen der Kunde bei kritischen Ereignissen durch eine systeminterne Meldung (Messenger), per E-Mail oder SMS informiert wird. Die Alarmfunktionen sind nicht automatisch aktiv und müssen vom Kunden konfiguriert und aktiviert werden.
6.2 Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die ständige Verfügbarkeit von Alarmfunktionen über das Internet oder Mobilfunknetze nicht gewährleistet werden.
6.3 ZirkelTech stellt die Alarmfunktionen als Dienstleistung zur Verfügung, die der Kunde auf eigenes Risiko nutzen kann. ZirkelTech übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für das ordnungsgemäße Funktionieren der Alarmfunktionen. Fehlalarme sind technisch nicht auszuschließen.
6.4 Die Alarmfunktionen dienen der Erkennung von Prozess- und Systemfehlern. Die Cloud Services übernehmen weder die Steuerung der Maschine des Kunden noch die Behebung von Prozess- und Systemfehlern. Der Kunde muss aktiv in den Prozess eingreifen und manuell Korrekturmaßnahmen einleiten.
§7 Änderungen an den Cloud Services
7.1 ZirkelTech behält sich vor, jederzeit technische Softwareupdates durchzuführen, aus Gründen des technischen Fortschritts, der Sicherheit, der technischen Verfügbarkeit sowie aus Gründen des stabilen Betriebs.
7.2 Änderungen von bestehenden Funktionen oder die Bereitstellung von neuen Funktionen werden von ZirkelTech zu Software-Releases zusammengefasst. Die Verfügbarkeit und der genaue Zeitpunkt des Release werden eine Woche im Voraus bekannt gegeben.
7.3 ZirkelTech ist berechtigt, die Leistungsmerkmale der Cloud Services weiterzuentwickeln und anzupassen ("Kontinuierliche Modifikation"). ZirkelTech informiert den Kunden in der Regel zwei Monate vor Inkrafttreten per E-Mail. Sofern der Kunde nicht kündigt, tritt die Kontinuierliche Modifikation zum angegebenen Datum in Kraft.
§8 Gewährleistung; Rechte bei Mängeln
8.1 ZirkelTech gewährleistet für die Dauer der Vertragslaufzeit, dass die Cloud Services die vereinbarten Spezifikationen erfüllen und bei vertragsgemäßer Nutzung keine Rechte Dritter verletzen.
8.2 ZirkelTech behebt Mängel an den Cloud Services, indem ZirkelTech nach seiner Wahl die Mängel beseitigt oder dem Kunden einen neuen fehlerfreien Cloud Service zur Verfügung stellt.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, ZirkelTech über jeden Mangel unverzüglich mit einer detaillierten Beschreibung in Textform (per E-Mail oder Telefax) zu informieren.
8.4 ZirkelTech ist berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist zwei Nacherfüllungsversuche zu unternehmen. Schlagen beide Versuche fehl, stehen die gesetzlichen Rechtsbehelfe zur Verfügung.
8.5 ZirkelTech haftet nicht für Mängel, die ohne Verschulden von ZirkelTech auftreten, insbesondere aufgrund unzulässiger Änderungen, Software Dritter, unsachgemäßer Nutzung oder Nutzung außerhalb dokumentierter Umgebungen.
8.6 Gewährleistungsrechte aus Qualitätsmängeln verjähren ein Jahr nach Bereitstellung der Cloud Services.
§9 Haftung; Haftungsbeschränkung
9.1-9.2 ZirkelTech haftet bei Vorsatz in voller Höhe. Bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 In allen anderen Fällen haftet ZirkelTech nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und bis zu den in Ziff. 9.4 genannten Haftungsgrenzen.
9.4 ZirkelTech haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns oder des Verlusts von Goodwill.
9.5 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.6 Für alle Ansprüche gegen ZirkelTech auf Schadensersatz gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem in §199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt, spätestens fünf Jahre ab Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden oder Produkthaftung.
§10 Rechte Dritter
10.1 Wenn ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche aus Schutzrechten behauptet, die der Ausübung der vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte des Kunden an den Cloud Services entgegenstehen, hat der Kunde ZirkelTech unverzüglich schriftlich und umfassend zu unterrichten.
10.2 Stellt der Kunde die Nutzung des Cloud Service aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
10.3 Der Kunde wird eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Dritten nur im Einvernehmen mit ZirkelTech führen oder ZirkelTech zur Führung der Auseinandersetzung ermächtigen.
§11 IP-Rechte
11.1 Der Kunde darf die Cloud Services nur in dem Umfang nutzen, der vertraglich festgelegt ist. Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich Rechte eingeräumt werden, stehen alle Rechte im Verhältnis zum Kunden der ZirkelTech oder Lizenzgebern von ZirkelTech zu.
11.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, stehen im Verhältnis zu ZirkelTech dem Kunden alle Rechte an und in Bezug auf die Kundendaten zu. ZirkelTech darf vom Kunden zur Verfügung gestellte Marken nur zum Zweck der Erbringung der Cloud Services verwenden.
§12 Vertraulichkeit
12.1 ZirkelTech und der Kunde verpflichten sich, alle vor und im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt mit angemessener Sorgfalt vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
12.2 Dies gilt nicht für Informationen, die (a) unabhängig entwickelt wurden, (b) ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt wurden, (c) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren, oder (d) nach schriftlicher Zustimmung freigestellt sind.
12.3 ZirkelTech und der Kunde dürfen den Namen der jeweils anderen Partei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung nicht für Werbezwecke verwenden. ZirkelTech ist jedoch befugt, den Namen des Kunden in Referenzkundenlisten zu verwenden.
§13 Schlussbestimmungen
13.1 Diese Cloud Nutzungsbedingungen können geändert werden, vorausgesetzt, dass die Änderung keine wesentlichen Auswirkungen auf den Vertragsinhalt hat und für den Kunden zumutbar ist. ZirkelTech wird den Kunden über die Änderung in Textform informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ausdrücklich schriftlich, gilt die Änderung als erfolgt. ZirkelTech weist hierauf in der Information hin.
Zirkel Technologies GmbH | Taunustor 1, 60310 Frankfurt am Main | Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 120145 | Geschäftsführer: Kapil Gupta | USt-IdNr.: DE 815 765 464 | Stand: Januar 2026
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